Fällen von bäumen auf eigenem grundstück

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Fast alle Gemeinden beziehungsweise Landkreise machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dies umfasst zum Beispiel Obstbäume und bestimmte Zierarten, die in Gärten häufig angepflanzt werden.

Kleinere Bäume

Bäume, die einen gewissen Stammumfang nicht überschreiten, dürfen oft ohne Genehmigung gefällt werden. März und dem 30. In vielen Fällen kann der Baum dann auch ohne Genehmigung gefällt werden.

Kann ich selbst entscheiden, welche Bäume ich auf meinem Grundstück pflanze?

Grundsätzlich dürfen Sie selbst entscheiden, welche Bäume Sie pflanzen.

Das kommt daher, weil in erster Linie die Gemeinden auf Grundlage einer Baumschutzsatzung selbst befinden dürfen, inwieweit Bäume gefällt werden dürfen. Keinesfalls dürfen Sie hier selbst Hand anlegen, wenn der Nachbar sich weigert.

Unter Umständen Verpflichtung zu Ausgleich

Wenn Sie einen Baum aufgrund einer Genehmigung fällen dürfen, sind Sie unter Umständen zu einem Ausgleich verpflichtet etwa durch Zahlung einer Entschädigung.

Schlägt ein Blitz während der Fällarbeiten in den Baum ein, kann dies ebenfalls tödlich enden.

Teilweise muss ein Baum sogar von oben stückweise abgetragen werden. Mögliche Gründe können sein:

  • Der Baum ist krank oder abgestorben
  • Der Baum stellt eine Gefahr dar (z.B. März bis 31. Aufgetragene Mikroorganismen sorgen dafür, dass der Baumstumpf verrottet.

    Es sei denn, es handelt sich um einen recht kleinen Baum oder der Gartenbesitzer verfügt über ausreichend Erfahrung im Baumfällen, sollten Fachleute mit dem Fällen eines Baumes beauftragt werden.

    fällen von bäumen auf eigenem grundstück

    Grundsätzlich sollten Gartenbesitzer sich jedoch auf folgende Kosten einstellen:

    • Falls erforderlich: Kosten für Baumfällgenehmigung: je nach Gemeinde meist zwischen 50 und 100 EUR
    • Kosten für Gärtner etc.: je nach Region, Größe des Baumes und Gegebenheiten ca. Geht es um einen denkmalgeschützten Baum, kommt die Sache noch schlimmer.

      den Rückschnitt.

    • Vermeiden Sie das Fällen während der Brutzeiten und ziehen Sie ggf. In dieser Zeit gilt eine Schon- und Ruhezeit für Wildtiere (Vögel) zur Fortpflanzung.

      Außerhalb dieser Zeit darf jeder Bäume fällen – aber nur auf dem eigenen Grundstück und mit einer Genehmigung.

      Ausnahmen von den Fällzeiten werden erteilt, wenn:

      • Gefahr auf Baumbruch besteht.
      • Gefahr für Leib und Leben besteht (Verkehrssicherheit, Wohngebäude etc.).
      • Der Baum eine ansteckende Krankheit (Pilzbefall) hat.
      • Ein Schädlingsbefall vorliegt.
      • Der Baum bereits abgestorben ist.
      • Eine ideale Grundstücksnutzung nicht mehr möglich ist.

      Zur Bestätigung der Ausnahmen entsenden die Gemeinden in der Regel einen Gutachter für eine Vorortbesichtigung.

      Übrigens: Nicht immer entscheidet die Gemeinde über die Erteilung der Ausnahme.

      durch Krankheiten geschwächt ist und umzustürzen droht, kann er in vielen Fällen auch ohne vorherige Genehmigung gefällt werden. So etwas kommt vor allem bei Bäumen vor, die mehrere hundert Jahre alt sind. Infolgedessen sollten Grundstückseigentümer immer erst dort nachfragen, ehe sie einen Baum fällen.

      Genehmigung zum Baum fällen kann ausnahmsweise entbehrlich sein

      Allerdings ist auch bei bestehender Baumschutzsatzung nicht in allen Fällen das Einholen einer Genehmigung erforderlich.

      Dementsprechend schwierig ist es, einen Gesamtpreis zu nennen. Durch umsichtiges Handeln und das Beachten von Umweltschutzaspekten kann man rechtliche Konsequenzen vermeiden und zum Schutz unserer Natur beitragen.

Baum fällen auf Privatgrundstück – Kosten, Genehmigung, Strafe

Bäume im eigenen Garten sind für die meisten Gartenliebhaber unverzichtbar.